Flächenstrahler
LED-Flächenstrahler – leistungsfähige Scheinwerfer für innen und außen
Flächen mit hohen Nutzungsansprüchen bedürfen einer umfassenden und leistungsstarken Ausleuchtung. Das erreicht man nicht mit Spots, sondern mit leuchtstarken Scheinwerfern, deren Lichtbereiche zu einer Gesamtausleuchtung kombiniert werden. Auf diese Weise lassen sich Räume, Wege und weitere Bereiche so illuminieren, dass die problemlose Nutzbarkeit auch nachts zuverlässig gegeben ist.
Bügel- und Armleuchten für Innenräume und Freiflächen
Unsere Planstrahler 150 bis 154 sind entweder direkt am Haltebügel oder an einem Haltearm für mehr Reichweite einsetzbar. Überall, wo Stützen, Wände oder Decken die Möglichkeit zur Montage bieten, lassen sich hohe Leuchtstärken schon mit wenigen Leuchten realisieren. Auch im Außenbereich können durch die Montage an Außenwänden oder anderen Bauteilen mit geringem Aufwand Wege, Plätze und weitere Flächen zuverlässig erhellt werden. Darüber hinaus finden sich unzählige weitere Einsatzmöglichkeiten vom Schwimmbad über Sportbereiche bis hin zu industriellen Produktions- oder Lagerflächen.
Stromsteuerung und Temperaturbeständigkeit – Garanten für hohe Sicherheit
Gerade bei Einsätzen im Freien spielt die Temperaturbeständigkeit von Leuchten eine wichtige Rolle. Direkte Sonneneinstrahlung bedeutet eine starke Beanspruchung für Gehäuse und Mechanik. Deshalb sind unsere LED-Fluter bei Temperaturen von bis zu +55 Grad Celsius einsetzbar. Hinzu kommt eine automatische Stromsteuerung über eine NTC-Sonde, die auch die interne Überhitzung überwacht und gegebenenfalls gegensteuert.
Abgesichert für höchste Beanspruchung innen wie außen
Die Flutlichtstrahler der Serien 150 und 151 verfügen über die Schutzklasse I, die Serien 153 und 154 über Schutzklasse II. In Verbindung mit der Schutzart IP65, die Staubdichtheit und eine Absicherung gegen direkte Schlagbewässerung beinhaltet, ist der Einsatz innen wie außen und selbst in extrem feuchtebeanspruchten Bereichen möglich. Auf Anfrage bieten wir außerdem die Beständigkeit gegen Chlor und Salzwasser, sodass selbst Schwimmbäder und verkehrsnahe Bereiche mit Tausalzbeanspruchung kein K.-o.-Kriterium mehr darstellen.
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